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Vollschalen... TÜV?

Verfasst: 23. Mai 2008, 10:19
von DeeJay2005
Moin!

Ich hab da ma ne Frage. Habe im Netz gelesen, dass man Vollschalen eingetragen bekommt, wenn das Auto vor einem bestimmten Baujahr ist. Dann ist auch nix mit Lehnenverstellung um mind. 15° usw.

Kennt sich da jemand von euch aus? Hat da jemand zufällig den dafür zuständigen Paragraphen?

Danke euch schonmal.

P.S. Verdammt, das sollte eigentlich in den TÜV-Bereich... :(

Verfasst: 23. Mai 2008, 11:27
von corsa-8V
Kenne zwar den Pargraphen nicht aber ich habe starre Vollschalen eingetragen. Es reicht auch wenn die Konsole neigungsverstellbar ist.

Verfasst: 23. Mai 2008, 12:04
von grizzlor
habe auch vollschalen eingetagen,gibt da glaube so ne regel das wenn die konsole verstellbar ist und man Bordwerkzeug zum umstellen dabei hat man diese eingetragen bekommen kann. Gibt ja auch rennautos die vollschalen haben müßen und Straßentauglich sein müßen

Verfasst: 23. Mai 2008, 13:40
von DeeJay2005
okay danke euch :)

Verfasst: 30. Mai 2008, 11:45
von tiptopcorsa-a
mein tüv-prüfer meinte auchdas man die sitze eingetragen bekommt, solange kein rücksitzbank vorhanden ist.... als beispiel nannte er mir den porsche gt3^^ hat j auch nicht verstellbare sitze wenn mich nich alles täuscht :wink:

Verfasst: 30. Mai 2008, 13:51
von DeeJay2005
super, danke euch für die antworten :)

Verfasst: 30. Mai 2008, 14:30
von Enginejunk
aaaaalso, mal meine geschichte dazu:

sandtler vollschalen, 2001 eingetragen.
bei der Dekra Chemnitz, kein problem, 2 sitzer, konsolen eigenbau (ging damals noch), ABER:

der gutachter wies mich sehr ausdrücklich darauf hin, das es NUR mit einer ausnahmegenemigung legal ist!

folgende prozedur:
alles wird eingetragen, sitze, gurte, 2 sitzer.
du bekommst die eintragung mit, ABER auch eine bescheinigung die du dem regierungspräsidium vorlegen musst, DIE entscheiden dann ob ausnahme oder ob nich (in 99%der fälle keine probleme), das kostet extra en paar scheine (halbes hartz4), die füllen dann die genehmigung aus, mit DEr kannst du dann erst zur zulassung und alles eintragen lassen, dann ist das absolut wasserdicht!
klappbare konsolen sind ILLEAGAL, da sie nicht die neigung der lehne zur sitzfläche verändern!


habe die genehmigung hier liegen, is ausnahme von §35a der STVZO (die es net mehr gibt, heisst jetz FZV) "sitze ohne lehnenverstellung".


es gibt auch vollschalen mit ABE, die Recaro A8 z.b., aber die ABE gilt nur für sportwagen, sind für den Corsa z.b. ohne jegliche bedeutung.

aber aufgrund das sie geprüft sind, macht das die sache gegenüber den halbgöttern in grau schon einfacher.
so weiss er wenigstens das sie halbwegs sicher sind.

Verfasst: 30. Mai 2008, 14:56
von DeeJay2005
wollte vollschalen von sparco (Speed 07) kaufen... die ham ja ne FIA homogilation (oder wie das auch heißt) :)

müsste dann doch eigentlich klappen... na ja schauen wir mal :)

Verfasst: 30. Mai 2008, 15:51
von Enginejunk
das könnte hinhauen.
hauptsache irgendne prüfung, un die vonner FIA is härter als die STVZO prüfung.
zumindest laut TÜV prüfer (aber en anderer, der der auch domstreben einträgt... :roll: )

Verfasst: 2. Jun 2008, 06:55
von 1.4Rennzwerg
Enginejunk hat geschrieben:aaaaalso, mal meine geschichte dazu:

sandtler vollschalen, 2001 eingetragen.
bei der Dekra Chemnitz, kein problem, 2 sitzer, konsolen eigenbau (ging damals noch),
was heißt damals?? Darf man das heut zu tage nicht mehr haben? Ich habe auch eigenbau Konsolen und wollte damit zum TÜV. Geht das noch oder muss ich mir Konsolen kaufen?

MFG Erik

Verfasst: 2. Jun 2008, 15:48
von Enginejunk
hier gehts nicht mehr, ausser man kann was vorweisen, materialsorte etc. und sollte gut gemacht sein, kannst es nur versuchen.