Seite 2 von 3

Verfasst: 20. Feb 2007, 11:24
von andre86
tachooo..

so jetzt brauch ich keine kotflügel mehr sondern eine neuen corsa...

hab meinen zerschossen... :cry:
kann ja ma ein paar bilder reiunsetzten die tage...

und warum wegen de frauen schon wiedert...... :wink:

grüße der andre...

Verfasst: 21. Jan 2008, 20:56
von irmscher-omega-corsa
Für die Scheinwerfer brauchst du 4 Clips
hat mal einer ein bild von den dingern,muss ich wohl auf dem schrottplatz vergessen haben auszubauen!
habe ja jetzt alles soweit zusammen,mich nur gewundert warum die scheinwerfer nicht halten,scheinen auch nicht ganz rein zu passen oder täuscht das?!


grüße ausm harz,benni

Verfasst: 22. Jan 2008, 08:34
von Beany
@ Andre = Was ist denn passiert?

Verfasst: 22. Jan 2008, 09:39
von Corsa TR
irmscher-omega-corsa hat geschrieben:
Für die Scheinwerfer brauchst du 4 Clips
hat mal einer ein bild von den dingern,muss ich wohl auf dem schrottplatz vergessen haben auszubauen!
habe ja jetzt alles soweit zusammen,mich nur gewundert warum die scheinwerfer nicht halten,scheinen auch nicht ganz rein zu passen oder täuscht das?!


grüße ausm harz,benni
Sind so kleine "Plastikblöcke". Auf der Oberseite ist eine Art Nut eingearbeitet, in die die Scheinwerfer eingesteckt werden. Unten am Scheinwerfer hast du ja auch 2 dieser " Plastikzungen " dran. Wenn du dir die anschaust, kannst du dir schon gut vorstellen, wie die Plastikhalter dafür aussehen.

Beim Ausbau beim Schrotti brechen die Dinger gerne ab. Und 4 Stück davon kosten bei Opel 2,28 € ( jedenfalls bei meinem FOH ).

Also bevor du wieder zum Schrotti fährst ;)

Gruß,

Markus

Verfasst: 22. Jan 2008, 16:50
von Opelz
Wie sieht es jetzt Tüvmäßig wegen der Leuchtweitenregulierung aus bei Umbau auf Vorfaceliftfront ?

Gibt es da ein bestimmtes Datum oder gilt , was verbaut ist muss verbaut bleiben und darf nicht zurückgerüstet werden ?

Meinen beiden sind jeweils 1991 gebaut .

gruß falco

Verfasst: 22. Jan 2008, 18:25
von Corsa TR
Also eine Leuchtweitenregulierung ist bei uns in Deutschland definitiv seit dem 01.01.1990 Pflicht. Nachzulesen im § 72(2) STVZO.

Ausnahmegenehmigungen gibt es u.a. für Importfahrzeuge.


Und bevor einer wieder versucht, das ganze auf seine Weise zu interpretieren:

Ein Corsa, der in Spanien für den deutschen Markt hergestellt wurde, ist definitiv kein Importfahrzeug :wink:

Verfasst: 22. Jan 2008, 20:25
von Opelz
Genau das wäre meine nächste Frage gewesen :lol: .

Danke für die Info .

gruß falco

Verfasst: 23. Jan 2008, 07:22
von Corsa TR
Opelz hat geschrieben:Genau das wäre meine nächste Frage gewesen :lol: .

Danke für die Info .

gruß falco
Wusste ich´s doch ..... :wink: :wink:

Verfasst: 23. Jan 2008, 20:42
von irmscher-omega-corsa
hat schonmal einer ne leuchtweitenregulierung an nen vorface scheinwerfer gebaut,muss ja theoretisch machbar sein,einer ne idee!?

grüße

Leuchtweitenregulierung

Verfasst: 18. Jul 2008, 18:46
von Thoralf
Leuchtweitenregulierung ist ab 1.1.1991 erforderlich.
"Natürlich" haben wir Erstzulassung 3.1.1991 und deswegen (wegen hammer nich) nun keinen TüV bekommen - gibt es eine Möglichkeit dies zu um gehen z.B. bei 2-Sitzerzulassung weil ja kein Gewicht auf die Hinterachse kommt oder inndem man sich die Zuladung beschränken lässt?

Verfasst: 18. Jul 2008, 19:17
von gnymfazz
von wegen import fahrzeuge, meiner 92er kommt aus belgien.. aber laut fahrgestellnummer in spanien gebaut..
d.h. ich könnte ihn auf vorface umrüsten und sagen habe ihn so bekommen, sprich er ist so importiert worden..??
weil auf lwr und nsl hab ich ehrlich gesagt keinen bock, schon gar nicht wenn ich das alte brett wieder einbaue!

Verfasst: 19. Jul 2008, 17:54
von Corsa TR
War ja klar, das irgendwann sowas kommt .... :roll: :roll:

Dann baust du dir halt den NSL - Schalter vom Vorface ein. Gab es da nämlich auch .... :idea:

Müsste ich sogar noch einen rumliegen haben.

Manchmal glaube ich echt, einige suchen nur krampfhaft nach Möglichkeiten, Gesetze und Vorschriften zu umgehen, quasi nur so aus " Prinzip " .. :roll: :roll:

Verfasst: 19. Jul 2008, 19:16
von gnymfazz
also ich will ne englische rückleuchte links fahren (also 2 rückfahrscheinwerfer, hatte ich an meinem alten (´87er) auch) und habe keine lust die tr-stossie zu zerschnippeln nur für ne nsl die ich in hamburg eh nicht brauche..
so und da meiner nun nicht "für den deutschen markt hergestellt" wurde, sondern für den belgischen, wüsste ich gern wie die gesetzliche regelung da ist, bzw. wie die ausnahmegenehmigungen aussehen..

mal was anderes (um die funktion "nsl" wiederherzustellen): die nsl ist doch eigenltich nur ne 21w funzel und es gibt ja einige fahrzeuge, die die nsl im bremslicht integriert haben, wäre es da nicht möglich unter zuhilfe nahme eines 3. bremslichts die nsl auf die linke bremsleuchte zu legen?
3. bremslicht nur um zu zeigen, dass nicht das rechte bremslicht defekt ist, sondern die nsl an ist..

Verfasst: 20. Jul 2008, 14:16
von irmscher-omega-corsa
bau doch einfach´links ne rote birne ein :wink:

grüße beni

Verfasst: 20. Jul 2008, 18:46
von Thoralf
@ Corsa TR

Nein manche "suchen nicht krampfhaft aus Prinzip nach Wegen, den TÜV zu umgehen!" Aber wenn Du in Hessen und Thüringen 3x TÜV ohne Beanstandungen bekommen hast und dann in Bayern 8 Mängel festgestellt werden - unter anderem 2 fehlende Gumminoppen an den Pedalplatten und die leidige Leuchtweitenregulierung - dann kommt man ins Grübeln. Zumal die LWR nur bei wechselnder Beladung Sinn macht. Wir fahren weniger als 3000 km im Jahr (leider) und mit dem ausgeräumten/auslackierten Heck sicher nicht zum Möbelhaus oder gewerblich im Granittransport! Da sei es erlaubt über Möglichkeiten für "muss nich weil" nachzudenken.