Seite 1 von 1

sportsitze eintragbar?? Pflicht?

Verfasst: 28. Sep 2008, 17:54
von XOX
moin,

wie sieht das mit solchen sitzen aus, eintragbar?? eintragpflicht??

THX

http://cgi.ebay.de/1-Paar-Vollschalensi ... 286.c0.m14

Re: sportsitze eintragbar?? Pflicht?

Verfasst: 28. Sep 2008, 18:02
von only gsi
keine eintragung da keine rückenlehnenverstellung vorhanden :(

Re: sportsitze eintragbar?? Pflicht?

Verfasst: 28. Sep 2008, 18:04
von XOX
und wieso muss man die haben??

hat des nen sinn?

und auch beim 2 sitzer pflicht?

Re: sportsitze eintragbar?? Pflicht?

Verfasst: 29. Sep 2008, 01:32
von fk69
rückenverstellung istauch bei 2-sitzern pflicht... aber abgesehen davon, die sitze sehen nicht gerade bequem aus... senkrechte rückenlehne und sehr tiefe arschmulde... da sitze drin wie in nem eimer, sieht bestimmt lustig aus, das herausklettern ist bestimmt auch ne kunst für sich...

Re: sportsitze eintragbar?? Pflicht?

Verfasst: 29. Sep 2008, 08:50
von Rennhirsch
wenn das nicht geht frage ich mich wieso im astra forum einige sowas eingetragen bekommen haben... ohne vitamin b
hab den text mal kopiert dazu:
Also, mal langsam. Ich war erst letztens mit nem Golf IV Recaro Vollschalen (ausm Porsche waren die seinerzeit) eintragen lassen - das ging alles wie geschmiert.

Fakt ist nur, dass viele versucht haben bei einem 3-Türer sich Vollschalen eintragen zu lassen, was so ohne weiteres nicht geht, da im Falle eines Unfalles die Passagiere auf der Rückbank nicht aus dem Wagen kommen könnten.
Deshalb muss der Wagen erst als Zweisitzer umgemeldet werden, bevor das klappt.
Bei einem Fünftürer ist das dann wurst (der Golf IV war ein Fünftürer... obwohl ihm die Rückbank inzwischen fehlte ;) ).

Die verstellbaren Konsolen sind letztlich nur dafür da, dass die Vollschalen trotz starrer Bauweise den hinteren Passagieren (aus rein rechtlicher Sicht) den Ausstieg ermöglichen (ob das dann besonders bequem ist, sei mal dahin gestellt).
Der TÜVer macht sich strafbar, wenn er sie dir ohne Verstellung eintragen lässt.
und ähnliche antworten findet man auch in diversen anderen foren!!!

Geh zum TÜV Prüfer deines vertrauens, sprich das mit dem ab was du noch beachten musst, ob höhenverstellbare sitzkonsole oder sowas... die meinungen gehen so dermaßen auseinander auseinander...
allerdings würden andere das net eingetragen bekommen wenn es nicht möglich wäre ;)

Re: sportsitze eintragbar?? Pflicht?

Verfasst: 29. Sep 2008, 13:06
von Opelschrauber
Also mit dem Eintragen sieht es folgendermaßen aus.

Um einen Sportsitz eintragen zu können benötigt man folgende Sachen

ECE-Nummer mit Teilegutachten, Festigkeitsgutachten werden zu 90% nicht mehr anerkannt; Alternativ bekommt man sie teilweise auch ohne Gutachten nur mit Prüfnummer eingetragen. Kommt auf den Prüfer an

Sitzneigungsverstellung von min. 15° ist vorgeschrieben, es sei denn es handelt sich um ein Rennfzg., da werden die Sachen dann ein bisschen anders eingetragen(Wagenpass, usw.)

Seit diesem Jahr sind die Vorschriften wieder kräftig angezogen worden, was manche Eintragungen erschwert.

Ansonsten gilt immer der Ermessungsspielraum des Prüfers.

@Rennhirsch

Es kommt bei den verschiedenen Foren-Beiträgen auch an wann die Sitze eingetragen worden sind. Bei meinem Corsa habe ich auch Sitze ohne Neigungsverstellbarkeit eingetragen, nur war das im Jahr 2000 und auch heute wäre so eine Eintragung nicht mehr zu realisieren.

Re: sportsitze eintragbar?? Pflicht?

Verfasst: 29. Sep 2008, 18:37
von NetKiller
mein herr vom baurat sagt:
rücksitzbank ausbauen, hintere gurte ausbauen, gurtbefestigungslöcher zuschweissen --> umtragung 2 sitzer
danach bzw. gleichzeitig sitze eintragen lassen

fertig

Re: sportsitze eintragbar?? Pflicht?

Verfasst: 29. Sep 2008, 20:19
von Opelschrauber
Hmmm...ohne irgendein Gutachten wird dir kein Prüfer mehr etwas eintragen. Um Sportsitze eintragen zu lassen musst du nicht umbedingt die Rücksitzbank ausbauen. Die kann weiter genutzt werden wenn die Originalen vorderen Gurte in dem Fzg. noch verbaut sind.

Re: sportsitze eintragbar?? Pflicht?

Verfasst: 29. Sep 2008, 21:11
von fk69
@opelschrauber,
vorrausgesetzt man hat natürlich klappbare konsolen, ansonsten wirds beim 2-sitzer eintrag bleiben...
@rennhirsch
das was du da gepostet hast hat hier aber eigentlich nix mit zu tun, denn hier geht es nicht um klappbare rückenlehnen bzw. klappkonsolen, sondern um die neigungsverstellung der rückenlehne.

Re: sportsitze eintragbar?? Pflicht?

Verfasst: 6. Dez 2008, 15:13
von dennisdkadett
Ich möchte mal das Thema wieder aufgreifen.
Reicht zur Eintragung auch dieses FIA Zeichen, welches man oftmals an Vollschalen findet???