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lackalter bestimmen??

Verfasst: 29. Mai 2008, 10:05
von -starfucker-
hallo gemeinde,

mein problem ist folgendes:

mein kollege hat sich einen a3 gekauft als unfallfreies auto. jedoch jetzt hat sich herausgestellt dass der einen großen streifschaden hatte.
es ist jetzt alles schon vorm gericht jedoch meint das autohaus jetzt wir hätten den wagen lackieren lassen!!!!!!!!!!

deshalb, KANN MAN IRGENDWIE analytisch das lackalter bestimmen? wäre sehr hilfreich fürs gericht?


mfg

Verfasst: 29. Mai 2008, 10:10
von Kampfzwerg
die nächste adresse wäre da ein lackierer! BZW ein unabhängiger gutachter von TÜV/DEKRA

Verfasst: 29. Mai 2008, 15:39
von Loco
ein gutachter kann die dicke des lackes messen...wenn mal nachlackiert wurde, ist der lack an der betreffenden stelle sicker als der original lack denn die genaue dicker der lackierung im werk bekommt man beim nachlackieren nicht hin

Verfasst: 29. Mai 2008, 15:58
von flohbach@gmx.de
trotzdem kann er das dann nach dem Kauf gemacht haben. dadurch kann er nicht beweisen das das auto schon vor dem kauf lackiert worden ist.

gutachter wäre ne lösung

mfg

Verfasst: 29. Mai 2008, 17:35
von Opelschrauber
Ein Gutachter kann aber trotzdem das ungefähre Alter des Lackes nachweisen. Gibt dafür ein spezielles Verfahren, das da angewendet werden kann. Im Zweifelsfall ziehen die dann sowieso nen Lacker dazu, da er sich mit dieser Materie ja besser auskennt.

Bei welchen Hinterhof-Händler hat der denn den Wagen gekauft. Nen seriöser Händler würde im Normalfall gar nicht auf diese Idee kommen.

Steht im Kaufvertrag denn nichts über den Streifschaden drin??

Verfasst: 29. Mai 2008, 22:29
von -starfucker-
also das auto war beim gutachter und dort wurde nachgewiesen das er lackiert wurde.
das lackalter konnte weder der große lackierer noch der gutachter bestimmen.

das auto stamm von einen vw&audi vertragshändler...den namen sage ich mal nicht..

gibt es da kein verfahren? name?

aber schon mal DANKE jungs..

Verfasst: 30. Mai 2008, 12:18
von Germannova
Ab vor's Gericht. Der Händler kann ja sicher eine Rechnung vom Lackierer vorweisen ;) Da sollte ja drin stehen, in welchem Umfang er gearbeitet hat. Eine Gefälligkeitsaussage wird sich der Lackierer vor Gericht sicher 3x überlegen, da man ja immer noch Lackstärke und Alter, ggf. Spachtel/Füllerarbeiten nachweisen könnte.
Würde erstmal bei einem größeren Gutachterbüro vorbeitingeln und mir schriftlich geben lassen, dass da mehrere Schichten Lack/Spachtel zu erwarten sind. Dann diesen Zettel zu VAG faxen mit nem netten Schrieb, dass sie sich was einfallen lassen sollen, ansonsten Advocard, Sprich Wandeln, Schadenersatz, Wertminderung, etc